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Führerausweis auf Probe, 2 Phasen Ausbildung

Wer ist betroffen?

Personen die ab dem 1. Dezember 2005 erstmals ein Gesuch um ein Lernfahrausweis der Kat. A ( Motorrad ) oder der Kat. B ( Personenwagen ) stellen sowie Personen die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden erhalten den Führerausweis nach bestandener Prüfung ( Phase 1 ) für drei Jahre auf Probe. In Phase 2 müssen die Weiterbildungskurse absolviert werden, damit der Führerausweis auf Probe zum unbefristeten Führerausweis beworben werden kann.

Mehr Infos unter www.beowab.ch